Schutzkonzept (PSG)
Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt
Positionierung
Die Mitglieder des Badischen Radsport-Verbandes e.V. bekennen sich klar zu einem sicheren und gewaltfreien Sport. Wir haben eine originäre Verantwortung dafür, den Schutz von allen Personen in ihren Organisationsstrukturen bestmöglich sicherzustellen. Wir werden sämtliche uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, sexualisierte Gewalt zu verhindern und den Betroffenen helfend zur Seite zu stehen.
Verankerung in Satzung und Jugendordnung
Sowohl die Satzung des Badischen Radsport-Verbandes e.V., als auch die Jugendordnungen des BDR und der Badischen Radsportjugend, weisen auf den Schutz ihrer Mitglieder hin und treten jeder Form von Gewalt entschieden entgegen.
Definition „Sexualisierte Gewalt“
Sexualisierte Gewalt im Sport umfasst jegliche Form von unerwünschtem sexuellem Verhalten, das im Kontext des Sports stattfindet. Das reicht von verbaler Belästigung und unangemessenen Bemerkungen bis hin zu körperlicher Berührung, sexuellen Übergriffen oder Vergewaltigung. Es betrifft nicht nur Athleten, sondern kann auch Trainern, Betreuer oder andere Beteiligte im sportlichen Umfeld betreffen. Diese Art von Gewalt nutzt oft Machtungleichgewichte aus und kann das Vertrauen, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Betroffenen stark beeinträchtigen. Die Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport erfordert klare Richtlinien, Schulungen und Maßnahmen, um ein sicheres und unterstützendes Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.
Externe Anlaufstellen
Der Verband stützt sich im Bereich der Prävention und Intervention auf externe Beratungsstellen und Hilfsangebote. Eine Übersicht dafür qualifizierter Anlaufstellen befindet sich im Anhang (Anlage 7).
Ansprechperson im Verband
Das Geschäftsführende Präsidium ernennt mit Inkrafttreten des Schutzkonzeptes eine Person als Ansprechperson für den gesamten Badischen Radsport-Verband e.V.. Diese koordiniert die Umsetzung des Präventionskonzeptes, nimmt aber keine Fallberatung vor.